Pressemitteilung

"Bitte keine Insektenfallen im Außenbereich verwenden!"

Der Sommer ist da und es schwirrt und summt in der Luft. Obwohl die große Bedeutung von Insekten unter anderem als Pflanzenbestäuber unumstritten ist, sind Fliegen, Wespen, Mücken und Co in Bäckereien und Restaurants sowie auf privaten Balkonen und Terrassen häufig nicht gerne gesehen.

In stromführenden Lichtfallen sterben nicht nur lästige Mücken sondern auch geschützte Insekten wie dieser Nachtfalter. Foto: © Ursula Bauer

Das Angebot an Insektenfallen zum Kaufen oder selberbauen ist groß. Es gibt sie mit und ohne künstliches Licht, zum Befüllen mit süßen Flüssigkeiten, mit stromführenden Gittern oder Klebestreifen. Doch was offen gehandelt wird, muss noch lange nicht erlaubt sein. „Keine dieser Fallen lockt selektiv nur eine ganz bestimmte Insektenart an“, betont Ursula Bauer von aktion tier und ergänzt: „Es besteht daher immer die Möglichkeit, dass geschützte Tiere darin sterben“.

Das kann, je nach Bundesland und Insektenart, mit mehreren tausend Euro bestraft werden. Denn gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz und § 4 Bundesartenschutzverordnung dürfen wild lebende Tiere der besonders oder streng geschützten Arten weder angelockt noch gefangen oder getötet werden.

Unter besonderem gesetzlichem Schutz stehen unter anderem Hornissen, die Gemeine Wespe, die Deutsche Wespe sowie die meisten heimischen Schmetterlinge. Die Wahrscheinlichkeit, dass durch draußen angebrachte Fallen mit süßen Flüssigkeiten auch die geschützten Hornissen und Wespen getötet werden, ist sehr groß. Gleiches gilt für Lichtfallen im Außenbereich, die geschützte Nachtfalter anlocken.

Paradoxerweise werden dennoch beleuchtete Insektenvernichter für draußen angeboten sowie Fallen, mit denen speziell Hornissen und Bienen `sicher gefangen` werden können. „Die Nutzung dieser Gerätschaften ist verboten, daher sollte man grundsätzlich auf jede Art von Insektenfalle außerhalb des Hauses verzichten“, betont Biologin Bauer. Anstatt den Wespen nach dem Leben zu trachten, kann man es einmal mit einer kleinen Futterstelle am Rand von Balkon oder Terrasse probieren. Bietet man dort Erbeerstrünke, überreifen Trauben, etwas Melone oder ein Stückchen Wurst an, werden sich die schwarz-gelben Insekten bevorzugt dort aufhalten und den Esstisch in Ruhe lassen.

Übrigens: Stechmücken lassen sich weder von Licht noch durch süße Flüssigkeiten anlocken. Sie folgen den individuellen menschlichen Gerüchen sowie dem Kohlendioxid, welches wir beim Ausatmen ausstoßen. „Mit einfachen Fliegengittern an Fenstern und Außentüren verhindert man sicher das Eindringen dieser sowie aller anderen unerwünschten Insekten ins Haus", so Ursula Bauer abschließend.

weitere Informationen bei:

Ursula Bauer

Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.

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