Hauspferde

Kutschpferde

Viele Menschen lassen sich immer noch gerne in Kutschen von Pferden durch die Gegend ziehen. Doch dieser vermeintliche Spaß ist Tierquälerei und auch für die Insassen ziemlich gefährlich. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts waren Kutschen das wichtigste und meistens auch einzig verfügbare Reise- und Transportmittel. Denken wir nur an die Postkutschen, die bis ins frühe 20te Jahrhundert nicht nur sämtliche Postsendungen, sondern auch zahlende Fahrgäste befördert haben.

Pferdekutsche in der Großstadt.
Pferdekutsche in der Großstadt. Foto: Ursula Bauer

Mit der Erfindung des Automobils wurden Pferdekutschen jedoch immer unwichtiger. Heute werden sie als romantisch und nostalgisch angepriesen und vorrangig von Hochzeitspaaren für die Fahrt zur Kirche oder von Touristen für eine Stadtrundfahrt genutzt. Vor allem in Großstädten mit ihrem chaotischen Verkehr sind Pferdekutschen jedoch weder mit dem Tierschutz vereinbar noch ein sicheres Verkehrsmittel. Kutschpferde haben in der Regel, außer bei ihren Fahrten, keinen Auslauf. Nach einem langen und harten Arbeitstag verbringen sie die Nacht im Stall. Am nächsten Morgen geht es dann in aller Frühe wieder los. Sind die Kunden zahlreich, werden die dringend nötigen Ruhepausen gestrichen und die Arbeitsstunden erhöht. Bleiben Interessenten aus, stehen die Tiere angeschirrt oft stundenlang auf der Straße herum. In Städten mit hohem Verkehrsaufkommen sind die Pferde täglich enormem Stress ausgesetzt, wenn sie sich völlig ungeschützt durch die lärmerfüllten Straßen voller Autos kämpfen müssen. Ihre empfindlichen Lungen leiden unter den Abgasen und die Gelenke werden übermäßig belastet, wenn die Tiere mit eisenbeschlagenen Hufen nur auf Asphalt laufen müssen. Weidegang dürfen viele Kutschpferde während ihres gesamten Arbeitslebens nicht genießen. Ganz zu schweigen von freien Wochenenden oder Urlaub.

Leider genießen Kutschpferde keinen besonderen rechtlichen Schutz

Denn in Deutschland existiert keine entsprechende gesetzliche Verordnung. Gemäß unseren Recherchen gibt es lediglich für die Bundesländer Berlin und Thüringen sowie für die Stadt Dresden Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetriebe. Diese 3 vom Inhalt her weitestgehend identischen Dokumente stellen jedoch keine gesetzlichen Regelungen dar, sondern formulieren lediglich Mindestanforderungen, welche den lokalen Amtstierärzten als Orientierungshilfe bei Kontrollen dienen sollen. Außerdem können auch Gerichte diese Leitlinien als Entscheidungshilfen heranziehen, um über einen Fall mit Pferdefuhrwerken zu urteilen.

Hier beispielhaft einige Vorgaben aus den Leitlinien:

  • Das Gesamtgewicht der Kutsche inklusive Kutscher und aller Fahrgäste darf das doppelte Körpergewicht der Zugpferde nicht überschreiten.
  • Kutschpferde dürfen erst ab einem Alter von 5 Jahren eingesetzt werden.
  • Die Kutscher müssen eine Fahrprüfung und einen Sachkundenachweis haben.
  • Die Arbeitszeit der Pferde darf 9 Stunden pro Tag nicht überschreiten.
  • Ruhezeiten sind vorgeschrieben und müssen eingehalten werden. Nach 4 Stunden ist eine halbstündige Pause vorgeschrieben. Bei Temperaturen über 30 Grad muss alle 2 Stunden eine halbstündige Pause an einem schattigen Platz gemacht werden.
  • Der Kutscher muss eine Entnahmemöglichkeit für Frischwasser nachweisen. Wasser und Futtereimer sind mitzuführen, und genügend Raufutter muss immer zur Verfügung stehen.
  • Um die Einsatz- und Ruhezeiten zu dokumentieren, muss der Kutscher ein Fahrtenbuch führen.

Soweit so gut. In der Realität wird die Einhaltung der in den Leitlinien formulierten Vorgaben allerdings selten kontrolliert. So sind in Berlin mindestens 10 Pferdefuhrwerksbetriebe amtlich bekannt. Es finden jährlich jedoch lediglich 4 bis 8 Kontrollen statt, so dass nicht einmal jeder Betrieb einmal im Jahr unter die Lupe genommen wird.

Gefährlicher „Spaß“

Außer für die Tiere selbst sind Pferdekutschen aber auch für Menschen gefährlich. Allein im Jahr 2015 wurden bundesweit 36 Unfälle mit Pferdekutschen in den Medien dokumentiert. Unfallursache war meistens, dass sich die Pferde erschreckten und durchgingen. Aber auch Zusammenstöße mit Autos kamen vor. Allein bei diesen 36 Unfällen wurden insgesamt 60 Menschen zum Teil schwer verletzt, 5 Menschen starben. 4 Kutschpferde erlitten Verletzungen, 5 Tiere starben am Unfallort oder mussten eingeschläfert werden. Eine traurige Bilanz!

Pferde sind keine Maschinen und daher im Grunde unberechenbar. Niemand kann voraussehen, dass sich das Zugpferd im nächsten Moment erschrecken wird und panisch losstürmt. Ein bellender Hund, ein überholendes oder hupendes Auto, eine Unebenheit auf der Straße oder eine kurze Unaufmerksamkeit des Kutschers können schon dazu führen, dass Kutschpferde durchgehen und nicht mehr kontrollierbar sind. Auch sind Pferdekutschen weder beleuchtet, noch mit Airbags oder modernen Bremssystemen ausgestattet. Sie passen daher nicht in den modernen Straßenverkehr.

Pferdekutschen sollten zumindest in größeren Städten verboten werden

Aus Tierschutzgründen und wegen des hohen Unfallrisikos sind Pferdekutschen in manchen Städten wie beispielsweise Paris und London bereits verboten. Auch Bill de Blasio, Bürgermeister von New York, setzt sich seit 2014 für ein Verbot von Kutschfahrten in seiner Stadt ein. Sogar in Berlin sehen die Behörden die vorrangig am Brandenburger Tor auf Kundschaft wartenden Pferdekutschen zunehmend skeptisch. Hier sind es vorrangig die immer wieder durch Amtstierärzte festgestellten oder durch Bürger angezeigten Verstöße gegen die Leitlinien oder gegen das Tierschutzgesetz, welche den zuständigen Bezirk Mitte inzwischen über ein Verbot von Pferdekutschen ernsthaft nachdenken lässt.

Was können Sie tun, um das Leiden der Kutschpferde zu mindern?

Natürlich erst einmal nicht in eine Pferdekutsche einsteigen! Des Weiteren sollten Sie festgestellte Missstände (z.B. Überladung der Kutsche, keine oder zu kurze Pausen, keine Versorgung der Pferde mit Futter/Wasser, technisch nicht einwandfreie Geschirre, schlechter Ernährungs- oder Gesundheitszustand der Kutschpferde, Defekte oder Mängel an der Kutsche) schriftlich beim zuständigen Veterinäramt anzeigen. In Berlin, Dresden und im Bundesland Thüringen muss an jedem Pferdefuhrwerk ein Schild mit den Daten des Betriebes angebracht sein. Diese müssen Sie zur Identifizierung auf jeden Fall mit angeben. Bei nicht entsprechend gekennzeichneten Kutschen sollten Sie Fotos erstellen und Ihrer Anzeige beifügen. Und wenn Sie beobachten, dass ein Kutschpferd offensichtlich akut leidet und/oder schnelle medizinische Hilfe benötigt, dann verständigen Sie bitte sofort die Polizei und das örtliche Veterinäramt.

Ursula Bauer

Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.