Achtung Kontrolle
Kabel 1 begleitet aktion tier
Der Fernsehsender KABEL 1 begleitete mehrere Tage lang zwei aktion tier Mitarbeiter bei ihren Tierschutzkontrollen in Berlin und Brandenburg. Eine Mitschnitt der Sendung „Achtung Kontrolle“ finden Sie am Ende.
Ein Bericht von Jan Pfeifer und Ursula Bauer, aktion tier Geschäftsstelle Berlin
In Deutschland werden in jedem dritten Haushalt Tiere gehalten, insgesamt sind es rund 100 Millionen. Vor allem Kleintiere, Vögel, Fische und Terrarien-Tiere stammen häufig aus Zoohandlungen. Das Spektrum der Anbieter ist groß. Neben auf eine Tiergruppe spezialisierte Fachgeschäften gibt es einzelne Tierhandlungen mit breitem Angebot, Ladenketten sowie in den letzten Jahren zunehmend auch Baumärkte mit Tierabteilungen. Insgesamt existieren über 4000 Tierhandlungen und -abteilungen in Deutschland, denn das Geschäft mit der Ware Tier lohnt sich. Doch obwohl jedes Jahr Millionen Tiere in Tiergeschäften verkauft werden, haben wir in Deutschland, anders als zum Beispiel in Österreich, bislang keine speziellen gesetzlichen Regelungen für den Verkauf von lebenden Tieren.
Kontrolle einer Zoohandlung in Berlin (Bild1)
Wir machen unsere erste Kontrolle mit Kabel 1 in einem kleineren Zoofachhandel. Mit unserer versteckten Kamera zeichnen wir den Besuch auf. In dem Laden werden alle möglichen Haustiere zum Kauf angeboten. Die Aquarien stehen zwar sehr beengt, sind jedoch sauber und gepflegt. Tote Fische können wir nicht entdecken. Allerdings fehlen Beschriftungen an den Aquarien, wie übrigens an allen Käfigen und Behältnissen mit Tieren im gesamten Laden. Ein wichtiger Kritikpunkt unsererseits – denn das Anbringen eines Hinweises an jedem Käfig über die Tierart sowie deren natürliche Bedürfnisse und Lebensgewohnheiten gehört zur Grundausstattung eines gut geführten Zooladens. In einem Käfig sind Farbratten untergebracht. Es gibt weder Beschäftigungs-, noch Rückzugsmöglichkeiten wie Schlafhäuschen, was aus Tierschutzsicht für das Wohlbefinden der Tiere absolut notwendig wäre. Eine der Farbratten hat Junge. Ängstlich sitzt sie über ihren Babys, immer bereit, sie gegen die anderen Mitbewohner zu verteidigen. Muttertiere mit Jungen sollten getrennt untergebracht werden, um Stress zu vermeiden. Wir fragen den Ladenbesitzer, ob er uns auch Ratten als Lebendfutter für Schlangen verkaufen würde. Das sei eigentlich nicht erlaubt, sagt dieser, unter Umständen würde er es jedoch machen.
In einer anderen Ecke des Ladens sehen wir einen unbeleuchteten Käfig mit Zwergkaninchen. Diese tagaktiven Tiere benötigen Licht und zumindest eine Schlafhöhle, die ebenfalls nicht vorhanden ist. Auch den zum Verkauf angebotenen Hamstern, Wüstenrennmäusen und Meerschweinchen stehen weder Schlafhäuschen noch Laufräder oder ähnliche Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Wir geben uns schließlich als Mitarbeiter von aktion tier zu erkennen und bitten freundlich um ein Gespräch über unsere Kritikpunkte. Doch der Ladenbesitzer verweist auf den Amtstierarzt, der das Zoogeschäft angeblich regelmäßig kontrollieren und als „Vorzeigegeschäft“ bezeichnen würde. Wir haken nach. Denn ein Informant, der den Laden am Vortag besucht hatte, hatte in einem dunklen Hinterzimmer auch noch größere Mengen von Farbratten und Mäusen in kleinen Laborkäfigen sowie einen einzelnen Papageien in einem winzigen Käfig entdeckt. Konfrontiert mit diesen Missständen entrüstet sich der Ladenbesitzer, was wir in diesem Zimmer zu suchen hätten. Das sei privat. Er ist offensichtlich erschrocken, dass wir ihn hier bei einer unmöglichen Tierunterbringung ertappt haben. Dann beendet er das Gespräch abrupt.
Erfolgreich war unsere Kontrolle dennoch, denn die meisten der von uns angesprochenen Missstände wurden schnell behoben, wie uns ein Informant wenige Tage später berichtete.
Kontrolle einer Hundehaltung in Brandenburg (Bild 2,3)
In einem kleinen Dorf südlich von Berlin soll ein Schäferhund seit etwa drei Jahren, also sein ganzes bisheriges Leben lang, in einem ungepflegten Zwinger mit Auslauf auf der Rückseite eines Grundstücks mit Einfamilienhaus leben. Eine Nachbarin hat uns die Hundehaltung angezeigt, die wir nun gemeinsam mit Kabel 1 kontrollieren. Auf unser Klingeln folgt keine Reaktion, sodass wir schließlich das Grundstück betreten. Wir finden zwei gemauerte Zwinger mit einem eingezäunten Auslauf. Einer der Zwinger ist verschlossen, der andere für den Schäferhund geöffnet. Der ungepflegt, aber nicht unterernährt wirkende Hund freut sich über unseren Besuch. Das Tier befindet sich gerade im Fellwechsel, wird aber offensichtlich nie gebürstet. Der Auslauf ist relativ groß, jedoch stark verunkrautet und mit Kothaufen übersät. Ein Indiz dafür, dass der Hund selten rauskommt. Am rechten Vorderbein ist auch eine größere Wunde zu erkennen. Wird sie behandelt?
Angeblich darf der Hund den Auslauf nur verlassen, wenn seine Besitzerin ihm das Futter in den Napf füllt. Ist das erledigt, klopft sie an den Napf und das hungrige Tier kommt zurück in sein Gefängnis, und wird eingesperrt bis zur nächsten Fütterung. Für einen ausschließlich im Zwinger gehaltenen Hund empfehlen Lorz/Metzger in ihrem Kommentar zum Tierschutzgesetz mindestens zweimal täglich Auslauf für mindestens 30 Minuten. Die Autoren schreiben weiter, dass Hunde, die, wie dieser Schäferhund, reizarm und ohne ausreichende Bewegungsmöglichkeiten gehalten werden, häufig verhaltensgestört sind und unter dieser Haltung leiden. Beim Auslauf muss der Hund folglich im Freien auch frei laufen können, das Hinauslassen in einen Garten wie in unserem Fall genügt nicht. Lorz/Metzger empfehlen außerdem täglich mindestens zwei Stunden Kontakt mit der Betreuungsperson.
Wir stellen während unserer Kontrolle auch an dem offensichtlich von dem Schäferhund bewohnten Zwinger diverse Mängel fest. So gibt es keine entsprechend der Tierschutzhundeverordnung vorgeschriebene Schutzhütte aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material. Der Hund muss, soweit wir das sehen können, auf Holzbrettern liegen. Wahrscheinlich auch während der kalten Wintermonate.
Nach unserer Kontrolle verfassen wir eine Anzeige an das zuständige Veterinäramt, in welcher wir die festgestellten Mängel anführen und Beweisfotos beilegen. Außerdem empfehlen wir der Nachbarin, ein Protokoll über die Zeiten zu erstellen, während derer der Hund den Zwinger verlassen darf, und diese dem zuständigen Veterinäramt zu schicken.
Kontrolle einer Katzenhaltung in Berlin (Bild 4, 5)
Gabi R. hatte in der Vergangenheit Abessinier mit langem Fell (Somalikatzen) und die Originalform mit kurzem Fell gezüchtet. Dann lief allerdings die Zucht aufgrund von Absatzschwierigkeiten aus dem Ruder, sodass sich schließlich über 20 Katzen in der Wohnung befanden. Einige Tiere konnte die Katzenhalterin selbst vermitteln. Als eine der Katzen dann Anfang 2010 trotz Pille zwei Babys zur Welt brachte, die sehr krank wurden, bat uns Gabi R. um Hilfe. Wir fuhren damals zusammen mit unserem Kooperationspartner Harry Kindt vom Berliner Katzenschutz sofort hin. Harry Kindt konnte die totkranken Katzenkinder durch intensive tierärztliche Betreuung und liebevolle Pflege retten und später in ein gutes Zuhause vermitteln. Auch vier erwachsene Katzen konnten über unseren Kooperationspartner vermittelt werden. Alle Tiere wurden außerdem durch aktion tier kastriert, so dass Gabi R. schließlich noch elf Katzen besaß. Diese älteren und nur schwer vermittelbaren Tiere konnte sie eigenverantwortlich betreuen und tierärztlich versorgen lassen. Wir verabredeten damals, regelmäßig bei ihr vorbei zu schauen, um ihre Katzenhaltung zu kontrollieren. Dieses Mal ist Kabel 1 mit dabei.
Da inzwischen eine alte Katze verstorben ist, leben nun nur noch zehn Katzen bei Gabi R.. Die Tiere sind entspannt, gepflegt und gesund. Auch die Wohnung wurde, nachdem wir einen Teil der Katzen abgeholt hatten, nach und nach renoviert. Dennoch kritisieren wir eine Steckdose ohne Abdeckung – eine Gefahr für die Tiere. Auch sind noch einige Urinflecken an den Wänden, die aus hygienischen Gründen beseitigt werden müssen. Im eingezäunten Freilauf im Hinterhof ragt außerdem ein scharfkantiges Winkeleisen aus einem der Kletterbäume. Auch diesen Missstand bitten wir die Katzenhalterin zu entfernen, damit sich die Katzen nicht verletzen.
Tierschutzkontrollen wie diese sind ein wesentlicher Teil unserer täglichen Arbeit. Im Rahmen der Kontrollen decken wir Missstände auf, die wir den Behörden melden. Auch leisten wir häufig vor Ort praktische Hilfe. Somit können wir vielen Tieren zu einem besseren Leben verhelfen und manchmal auch Tierleben unmittelbar retten.
mensch & tier 4/2010
aktion tier "Achtung Kontrolle", Kabel 1, 13.09.2010
aktion tier "Achtung Kontrolle" from aktiontier on Vimeo.
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