§ 5 Tiere (4) Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochipkennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
Ausgangssituation für den Erlass dieser Verordnung war, dass trotz erheblicher Kastrations- und Versorgungsbemühungen der Tierschutzvereine die Zahl der im Stadtgebiet Paderborn ausgesetzten, herrenlosen und verwildert lebenden Katzen und die damit einhergehenden Probleme in sehr starkem Maße zugenommen hatten. Die betroffenen Tiere pflanzten sich unkontrolliert fort und mussten teilweise unter erbärmlichen und tierschutzwidrigen Umständen ihr Leben fristen.
Durch das seit 2003 aktive Kitty-Forum Paderborn konnte seitens der Behörden erstmalig auf aussagekräftiges Zahlenmaterial bezüglich des tatsächlichen Katzenbestandes zurück gegriffen werden. Des Weiteren sah sich das örtliche Tierheim wiederholt nicht mehr in der Lage, die Fundkatzen aufzunehmen und verhängte Aufnahmestopps. Die Gesamtheit dieser Aspekte führte dazu, dass seitens der Ordnungsbehörden der Handlungsbedarf erkannt und durch die Einführung der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht offensiv umgesetzt wurde. Inzwischen ist der Vorstoß Paderborns deutschlandweit als „Paderborner Modell“ bekannt geworden.
Entwicklung des Projekts Kitty
Wir werden immer wieder von interessierten Tierfreunden nach den Auswirkungen der 2008 in Paderborn eingeführten Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen gefragt. Da Paderborn die erste Stadt in Deutschland war, die diesen unkonventionellen Weg zur Eindämmung des Katzenelends gegangen ist (mittlerweile sind über 200 weitere Städte diesem Beispiel gefolgt), besteht großes Interesse an der Entwicklung.
Die Kastrationszahlen im Paderborner Kitty Projekt belaufen sich immer noch auf ca. 400 Tiere (Stand: 2012) im Jahr. Dabei handelt es sich aber mittlerweile um Katzen aus dem Umland von Paderborn, im eigentlichen Stadtgebiet gehen die Meldungen gegen null. Nur hin und wieder tauchen an von uns betreuten Futterstellen einzelne Tiere auf, die wir abfangen und tierärztlich versorgen. Auch die von vielen Kritikern prophezeite Prozessflut von uneinsichtigen Katzenbesitzern ist ausgeblieben. Von Seiten der Ordnungsbehörden wurden lediglich einige Anhörungsverfahren eingeleitet, in denen bis dato uneinsichtige Besitzer von dem Sinn einer Kastration überzeugt werden konnten.
Erfolge
Generell können wir nach den vergangenen Jahren Kastrations- und Kennzeichnungspflicht ein positives Resümee ziehen. Besonders freuen wir uns natürlich über das große deutschlandweite Interesse an dieser Maßnahme. Wenn die Pflicht auch noch nicht bundesweit eingeführt wurde, so ist das Thema immer wieder in der Öffentlichkeit. Denn eins ist klar, selbst eine flächendeckende Kastrationspflicht bringt wenig, wenn sich bei den Menschen nicht etwas in der Einstellung zum verantwortlichen Umgang mit den Tieren ändert und das ist nur durch kontinuierliche Aufklärung möglich.
Seit dem 1. August 2014 müssen nun auch im brandenburgischen Luckenwalde Freigängerkatzen kastriert werden. Damit folgt die Stadt als erste in Brandenburg dem sogenannten "Paderborner Modell". Wir sind stolz darauf, dass sich die harte Arbeit des Projektes Kitty auszahlt: Medienberichten zufolge verpflichten bereits 250 Städte in Deutschland ihre Katzenhalter zur Kastration (Stand: 31. Juli 2014).
In diesem Zusammenhang richten wir einmal mehr den Dank an alle aktion tier-Mitglieder, die mit ihren Beiträgen das Projekt Kitty erst möglich machen!