Viele Froscharten besitzen kleine, stumpfe Zähnchen im Oberkiefer und/ oder im Gaumen, mit denen sie ihre Beute festhalten. Beim Zahnfrosch kommen zusätzlich noch zwei Gebilde im Unterkiefer dazu, die an Fangzähne erinnern. Daher auch der Artname „macrodon“, was so viel wie „Großzahn“ bedeutet.
Gefährdung/Schutz
In der Europäischen Union wird das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) durch die EU-Artenschutzverordnung geregelt. Hier ist der Indonesische Zahnfrosch in Anhang D gelistet. Alle Anhang D-Arten werden hinsichtlich der gehandelten Menge überwacht. Wie das vonstattengehen soll ist allerdings unklar, zumal die Regierungen in den Herkunftsländern keinen Überblick über die Wildfänge haben sollen. Bei Einfuhr in die EU ist auch nur eine Einfuhrmeldung nötig. Dabei ist die Lurchart gemäß Weltnaturschutzunion (IUCN) als „gefährdet“ eingestuft, hätte also einen effektiven Schutz dringend nötig.
Früher hieß der Zahnfrosch Rana macrodon. Dann wurde die Art neu kategorisiert und in Limnonectes macrodon umbenannt. Das könnte zu Verwirrungen führen, und am Ende bietet sich hier auch die Möglichkeit, beim Handel die Tiere bewusst mit dem alten Namen anzugeben, unter dem weder Gefährdungskategorie noch Handelsbeschränkungen aufgeführt sind.