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Füttern verboten – „Mami hat das Schild gar nicht gelesen!“

Das sagt eine junge Mutter zu ihren kleinen Kindern, nachdem ich ihr mitteile, dass die Kaninchen im Tierpark nicht gefüttert werden dürfen. Derweil werfen die Sprösslinge munter weiter Futter aus einem in der Nähe aufgehängten Automaten ins Gehege.

Foto: Ursula Bauer

Auf dem großen und weithin sichtbar am Zaun angebrachten Schild steht in roter Schrift „Die Kaninchen bitte NICHT füttern! Auch NICHT aus dem Automaten“. Als ich es der Frau zeige, starrt sie mich verständnislos an. Ich erkläre ihr, dass viele Tiere durch unvernünftige Menschen trotz Verbot totgefüttert werden. Etwas zögernd weist sie die Kinder schließlich an, den deutlich übergewichtigen Kaninchen keine Automatenpellets mehr zu geben. „Dann wenigstens Gras?“ Die Mama nickt und ich hole entnervt Luft um zu sagen, dass man GAR NICHT füttern darf. So müssen sich Tierpfleger fühlen, die täglich in Zoologischen Gärten, Tierparks und Streichelzoos die Besucher auf die überall angebrachten Fütterungsverbote hinweisen müssen.

Foto: Ursula Bauer

Die Opfer unvernünftiger Fütterei

Potenziell gefährdet sind alle Tiere, die ungeschützten Kontakt zu Menschen haben. So fallen neben Tieren in Gehegen auch Weidetiere wie Pferde, Schafe und selbst Rinder der unvernünftigen Fütterei zum Opfer. Im Grunde muss jeder Halter um seine Schützlinge bangen, wenn die Fläche an einem gut frequentierten Weg liegt, denn manche Spaziergänger können einfach nicht an einer Koppel verbeigehen, ohne etwas Fresßbares hinein zu werfen.

 

Viele gehen auch gezielt zum Bespiel mit ihren Küchenabfällen zum Füttern auf Weiden oder zu Tiergehegen. Verschimmelt oder nicht - was ihnen zum Wegwerfen zu schade erscheint, können ja noch die Rehe, Esel oder Wildschweine fressen. Im schlimmsten Fall werden neben Kartoffelschalen, Kuchen, Gummibärchen, Chips und Bonbons unverdauliche Dinge wie Münzen, Feuerzeuge, Nagelscheren und Lippenstifte vor allem in Zoogehege geworfen und im Spiel oder aus Versehen von Nashörnern, Elefanten, Krokodilen oder Robben verschluckt.

Die Menge macht das Gift

Die meisten Tiere sterben jedoch nicht an ungeeignetem Futter, sondern an Überfütterung. Da kann sogar etwas Natürliches schädlich sein. Zum Beispiel Äpfel oder Möhren. Wenn jeder Spaziergänger dem Ross auf der Weide am Wegesrand einen Apfel gibt, hat es am Abend Durchfall oder eine Kolik. Mehr als täglich 1 Apfel pro 100 Kilogramm Körpergewicht sollten Pferde und Pony nämlich nicht erhalten. Zuviel Obst kann auch die Krankheit Hufrehe verschlimmern. Wiederkäuer wie Schafe, Ziegen und Rinder können große Mengen an Kohlenhydraten zum Beispiel aus Brötchen und Brot oder Obst gar nicht verdauen. Ihr Pansen (einer der drei Vormägen) übersäuert, bläht sich auf und drückt auf andere Organe. Eine massive Pansenübersäuerung führt in der Regel zum Tod durch Kreislauf- und Nierenversagen.

Ziegen im Gehege
Selbst wenn eine Pansenübersäuerung überlebt wird ist sie äußerst schmerzhaft. Foto: Ursula Bauer

Auch heimische Pflanzen können schädlich sein

Wenn man gerade nichts dabei hat, werden auch gerne Pflanzen, die in der Nähe wachsen, in die Gehege geworfen. Darunter könnte sich jedoch ein Wedel Adlerfarn, ein Eibenzweig, Blätter und Früchte von Bergahorn und Eiche oder ein Büschel Johanniskraut befinden. Alles Pflanzen, die unter anderem für Pferde, Schafe, Esel und Co. sehr gefährlich sind und zu tödlichen Vergiftungen führen können.

Fremde Tiere dürfen nicht gefüttert werden

Nicht ein bisschen, nicht ein kleines Stückchen, nicht etwas vermeintlich Gesundes … einfach gar nicht, wenn der Besitzer es nicht ausdrücklich erlaubt. Denn neben den unmittelbaren gesundheitlichen Gefahren verliert der Halter durch die Fremdfütterung den Überblick über die Art und Menge des Fressens. In der Folge können die Tiere zu fett werden oder Mangelerscheinungen auftreten. Fremde Menschen wissen auch nie, ob eine Futtermittelallergie oder sonstige Leiden vorliegen, die nur bestimmte Nahrungsmittel zulassen. Außerdem kommen satte Tiere nicht mehr zur offiziellen Fütterung, so dass die Pfleger nicht mehr kontrollieren können, wie es ihnen geht.

Zirkusreife Bettelkünstler
Auch ein Resultat der Fütterei: zirkusreife Bettelkünstler. Foto: Ursula Bauer

Ausreden wie „Schild nicht gesehen/gelesen/verstanden“ kann der Verursacher nicht geltend machen. Das unerlaubte Füttern ist ein rechtswidriger Eingriff in das Eigentum des Besitzers, der teuer werden kann! So haftet der Verursacher grundsätzlich, wenn Tiere zu Schaden kommen! Er muss die Tierarztkosten übernehmen oder dem Besitzer einen Schadenersatz zahlen. Letzteres kommt vor allem zum Tragen, wenn das Tier verstirbt.

Man muss die Tiere vor den Menschen schützen

Denn diese können das Füttern nicht sein lassen. Sie ignorieren Verbotsschilder und Warnhinweise und hören nicht auf Mitarbeiter, die geduldig aufklären. Viele Tierparks postieren daher an Wochenenden an den Gehegen bereits Aufpasser, die im Grunde besseres zu tun hätten, als die Menschen vom Füttern abzuhalten. Aber oft gibt es keine andere Möglichkeit. Schließlich kann man die Besucher ja nicht am Eingang „filzen“ und ihnen alles Essbare abnehmen.

Solche dezenten Appelle wirken heutzutage wohl nicht mehr.
Solche dezenten Appelle wirken heutzutage wohl nicht mehr. Foto: Ursula Bauer

In den allermeisten Fällen steckt gar keine böse Absicht dahinter. Wer Tiere füttert, möchten ihnen in der Regel etwas Gutes tun und sie zum Näherkommen bewegen. Dass durch die Fütterei oft Leid und manchmal sogar der Tod verursacht wird, ist vielen gar nicht bewusst. Sie vergnügen sich im Streichelzoo, stopfen die Schafe und Ziegen mit Kuchen voll und gehen wieder. Dass sich die Tiere am Abend dann vor Schmerzen krümmen oder am nächsten Tag tot im Stall liegen, bekommen die dafür verantwortlichen Personen meist nicht mit.

Nur das ist erlaubt

  • In manchen Einrichtungen sind Futterautomaten angebracht, die für wenige Cent artgerechte Körner oder Pellets ausspucken. Manchmal kann man auch Tüten mit Maiskörnern oder Trockenfutter am Eingang von Tierparks oder Streichelgehegen kaufen.

  • Wenn man Futter mitgebracht hat muss man es den Eigentümern oder Tierpflegern erst zeigen und darf es nur nach ausdrücklicher Erlaubnis den Tieren anbieten.

  • Gelegentlich wird um Futterspenden gebeten, die man dann in einer separaten, für die Tiere nicht erreichbaren Box hinterlegen kann.

  • Vor allem Kinderbauernhöfe bieten oft die aktive Teilnahme an einer Tierfütterung an. Hier kann man dann auch noch viel über das richtige Futter und die optimale Menge für verschiedene Arten erfahren.

Futterautomat an einem Damwildgehege
Futterautomat an einem Damwildgehege Foto: Ursula Bauer

Gute Idee

Im Naturschutz-Tierpark in Görlitz gibt es bei mehreren Tieren Raufen oder Kästen mit tiergerechtem Futter, welches die Besucher verfüttern dürfen. Anstelle von Pellets bekommen zum Beispiel die Alpensteinböcke Heu, die Esel frischgemähtes Gras und die freilebenden Alpen-Murmeltiere Walnüsse und geschnittenes Gemüse. Eine Tafel informiert darüber, dass die jeweilige Art ihre Tagesration an Futter erhalten hat, wenn die Behältnisse leer sind. Mehr wäre dann auch nicht mehr gesund.

Diese Methode wird von den Besuchern sehr gut angenommen. Statt Verboten und Androhung von Strafe können sie den Tieren kostenlos das Futter reichen, welches sie sowieso als Tagesration erhalten hätten.

Was in dieser Box liegt, darf an die Alpen-Murmeltiere verfüttert werden
Was in dieser Box liegt, darf an die Alpen-Murmeltiere verfüttert werden. Foto: Ursula Bauer

Ursula Bauer

Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.