Aufklärungsarbeit

Hundeglück im Kaufland

Am 16. Januar 2024 hatte aktion tier im Kaufland Markt in Hohen Neuendorf (Brandenburg) seinen gewohnten Informationsstand aufgebaut, als sich eine unerwartete Geschichte ereignete.

Lisa Runge und Karolina Kucharska am aktion tier Stand.
Lisa Runge und Karolina Kucharska am aktion tier Stand. Foto: © aktion tier – Andreas Marut

Gegen Mittag marschierte plötzlich ein imposanter Herdenschutzhund direkt auf den aktion tier Stand zu und blieb dort ruhig stehen. Die aktion tier Mitarbeiterinnen Karolina Kucharska und die neue Kollegin Lisa Runge waren gleichermaßen überrascht und gerührt von dem unerwarteten Besuch. Sofort ergriffen sie die Initiative und riefen die Polizei sowie das Ordnungsamt an. Zu ihrer Erleichterung hatte das Ordnungsamt sogar ein Chip-Auslesegerät dabei. In einem ersten Rückschlag stellte sich heraus, dass die Hündin nicht gechippt war. Jedoch trug sie einen GPS-Tracker, der prompt zu blinken begann. Die Polizei entschied sich dafür, die Hündin vorerst in ihre Obhut zu nehmen.

Bald darauf erschien der Besitzer bei der Polizei, um seinen ausgefuchsten Vierbeiner abzuholen. Es stellte sich heraus, dass die Hündin schon einmal durch das offene Gartentor zuhause ausgebüxt war. Obwohl die Hündin nun wieder sicher in den Händen ihres Besitzers war, stand diesem noch eine Angelegenheit mit dem Ordnungsamt bevor. Denn gemäß der Chippflicht für Hunde in Brandenburg ab einer Schulterhöhe von 40 cm musste der Besitzer sich noch mit dieser Regelung auseinandersetzen. Trotz der kleinen Hürden am Weg, konnte man das Ganze als Glück im Unglück betrachten. Die Geschichte des schlauen Herdenschutzhunds, der sich „direkt“ an aktion tier wandte, hinterließ nicht nur ein Lächeln, sondern unterstrich auch die Bedeutung von Organisationen wie aktion tier, die nicht nur Aufklärungsarbeit leisten, sondern auch unerwartete Tierbegegnungen meistern.

Der clevere Hund lief gleich zum aktion tier Stand.
Der clevere Hund lief gleich zum aktion tier Stand. Foto: © aktion tier – Andreas Marut

Der sogenannte Mikrochip, auch als „Transponder“ oder „Tag“ bekannt, stellt eine fälschungssichere Kennzeichnung für Hunde dar

Auf diesem winzigen Chip, der etwa 12 x 2 mm misst, ist die Chipnummer des Hundes gespeichert. Anhand dieser Nummer ist der Hund dann hoffentlich von seinen Besitzern in einem Haustierregister (z.B. Tasso) mit weiteren Daten angemeldet, anhand derer dann ein Kontakt zum Halter hergestellt werden kann.

Die Implantation des Mikrochips erfolgt routinemäßig durch einen Tierarzt mittels einer Einwegspritze in die linke Halshälfte des Hundes. Dieser Prozess gewährleistet eine präzise Platzierung des Chips. Der Mikrochip, der ein Leben lang funktional ist, dient der oben beschriebenen Identifizierung des Hundes. Er verhält sich inaktiv und kann mit einem speziellen Lesegerät ausgelesen werden. Durch diese Methode wird die Unverfälschbarkeit der Hundekennzeichnung gewährleistet.

Mikrochip, Kanüle und Kennummern.
Mikrochip, Kanüle und Kennummern. Foto: © aktion tier

Die Chip-Pflicht ist in den Bundesländern in Deutschland unterschiedlich geregelt:

Baden-Württemberg:
Chip-Pflicht nur für die als gefährlich geltenden Hunderassen. Bei den meisten Hunden reicht eine Tätowierung aus.

Bayern:
Für als gefährlich eingestufte Hunde gilt eine Chip-Pflicht.

Berlin:
Chip-Pflicht für alle Hunde. Brandenburg: Chip für alle Hunde ab einer Widerristhöhe von 40 cm oder einem Gewicht ab 20 Kilo. Auch gefährliche Hunde müssen gechippt werden.

Bremen:
Chip-Pflicht für die als gefährlich eingestuften Hunde.

Hamburg:
Alle Hunde ab dem dritten Lebensmonat müssen gechippt werden.

Hessen:
Als gefährlich eingestufte Hunde müssen gechippt werden.

Mecklenburg-Vorpommern:
Auch hier gilt die Chip-Pflicht für gefährliche Hunde. Alternativ wird auch eine tätowierte Zuchtregister-Nummer anerkannt.

Niedersachsen:
Chip-Pflicht für alle Hunde, die älter als sechs Monate sind. Ältere Kennzeichnungen werden akzeptiert, sofern der Hundebesitzer über ein entsprechendes Lesegerät verfügt.

Nordrhein-Westfalen:
Chip-Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde, die älter als drei Monate sind.

Rheinland-Pfalz:
Alle als gefährlich eingestuften Hunde müssen gechippt werden.

Saarland:
Jede als gefährlich eingestufte Rasse auf der saarländischen Liste muss gechippt werden.

Sachsen:
Keine Kennzeichnung erforderlich!

Sachsen-Anhalt:
Als gefährlich eingestufte Hunde und alle nach 2009 geborenen Hunde müssen innerhalb der ersten 6 Lebensmonate gechippt werden.

Schleswig-Holstein:
Alle Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen gechippt werden.

Thüringen:
Alle Hunde sind von der Chip-Pflicht betroffen