„Manchen Tieren werden von den Besitzern absichtlich Drogen verabreicht, um mal zu testen, wie das Haustier auf das Rauschmittel reagiert, die anderen fressen aus Versehen Haschisch oder anderes Zeug, das irgendwo rumliegt“, beschreibt Frau Dr. Tina Hölscher, Tierärztin von aktion tier e.V., die verschiedenen Szenarien, wie Marihuana und Co. in den Tierkörper gelangen. Schon das Anpusten durch den Tierhalter mit THC-haltigem Rauch beim Inhalieren eines Joints führt bei Vierbeinern zu Symptomen einer Cannabisintoxikation.
„Vor allem Hunde haben im Vergleich zum Menschen eine höhere Anzahl Cannaboid-Rezeptoren im Gehirn, was vermutlich die höhere Empfindlichkeit gegenüber THC - dem Wirkstoff von Marihuana - erklärt“, so die Veterinärin. Die daraus resultierenden Symptome reichen von Erbrechen und Durchfall über Bewegungsstörungen bis hin zu unkontrollierten Panikanfällen oder auch Aggressionen. Bei entsprechender Dosis kann es zu komatösen Zuständen kommen. Nur Todesfälle treten in aller Regel eher nicht auf.
Ist das Toxin erst im Körper, kann nur symptomatisch behandelt werden. Liegt der orale Konsum ein bis zwei Stunden zurück, gibt der Tierarzt ein Medikament, das Erbrechen auslöst und den Tierkörper damit vom Gift befreit. Wenn die Aufnahme der toxischen Substanzen weiter in der Vergangenheit stattfand, hilft Aktivkohle, wodurch möglichst wenig Stoff aus dem Darm in den Körper gelangt. Lipid-Infusionen binden die Gifte und führen zu schnellerer Ausscheidung. Nach 30 Stunden hat etwa die Hälfte der Substanzen den Körper verlassen.
„Wenn Menschen Drogen konsumieren, ist das deren Entscheidung. Sie seinem Tier einzuflößen ist ein Unding. Schließlich hat der Vierbeiner keine Ahnung, was vor sich geht, wenn der Rausch einsetzt. So etwas ist nicht lustig, sondern einfach nur gemein und unverantwortlich“, kritisiert Frau Dr. Hölscher scharf.
Beobachten Tierfreunde derartige Vorfälle in ihrem Umfeld, und lassen sich die Verantwortlichen von ihrem Tun nicht durch gutes Zureden abbringen, können Beobachter - auch anonym - beim Veterinäramt Anzeige erstatten.