Reise und Urlaub | Hauskatzen | Haushunde | Haustiere

Reisedokument Heimtierpass – Böses Erwachen bei fehlerhafter Ausstellung

Fehler passieren, keine Frage. Äußerst unangenehm nur, wenn man dies zu spät bemerkt. Daher sind Tierbesitzer gut beraten, vor Urlaubsreisen mit Tier zu überprüfen, ob bei Ausstellung des EU-Heimtierausweises in der Tierarztpraxis alles beachtet und nichts vergessen wurde.

Foto: © Dr. Tina Hölscher, aktion tier

Denn im schlechtesten Fall wird dem Vierbeiner der Grenzübertritt verweigert, was zwangsläufig auch das Urlaubsende für Herrchen und Frauchen bedeutet! Wichtig zu wissen: Eintragungen ändern, das darf der Tierbesitzer selbst nicht. Alle Felder müssen in der Tierarztpraxis ausgefüllt werden. Einzige Ausnahme: die Unterschrift im Datenblatt zum Tierbesitzer.

Der für Auslandsreisen benötigte Ausweis, auch EU-Pass genannt, ist immer blau. Gelbe Impfausweise sind für Tiere, die Deutschland nicht verlassen, in Ordnung, verreisen darf man mit den gelben Impfpässen jedoch nicht. Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, zur Überprüfung, ob in Ihrem EU-Ausweis alle nötigen Angaben enthalten sind:

Abschnitt 1: Daten des Tierbesitzers

Hier muss die aktuelle Adresse des Tierhalters vermerkt sein. Außerdem findet sich hier ein Feld für die Telefonnummer. Dort sollte eine Mobilfunknummer mit der Vorwahl +49 für Deutschland eingetragen werden, da der Pass im schlechtesten Fall im Ausland verloren geht. Nur wenn die Handynummer mit internationaler Kennung angegeben ist, hat der Besitzer eine Chance, den Pass bei Verlust im Ausland wiederzubekommen.

Heimtierpass: Daten des Tierbesitzers
Heimtierpass: Daten des Tierbesitzers Foto: © Dr. Tina Hölscher, aktion tier

Abschnitt 2: Angaben zum Tier

Auf den nächsten Seiten im zweiten Teil finden sich die Angaben zum Tier. Im Einzelnen sind das der Name des Vierbeiners, die Tierart, Rasse, das Alter, Geschlecht, Fellfarbe und andere besondere Kennzeichen. Ein Foto kann die Angaben ergänzen, ist aber keine Pflicht.

Heimtierpass: Angaben zum Tier
Heimtierpass: Angaben zum Tier Foto: © Dr. Tina Hölscher, aktion tier

Abschnitt 3: Kennzeichnung des Tieres

Im nächsten Abschnitt geht es um die Kennzeichnung des Tieres mittels eines Mikrochips. Ohne diesen Chip dürfen Hunde und Katzen in Europa nicht reisen. Elementar wichtig ist deshalb hier die Eintragung der Chipnummer, entweder mittels eines BarcodeKlebestreifens, oder es wird die Zahl von Hand eingeschrieben. Darunter folgt die Angabe, wann der Chip gesetzt bzw. abgelesen wurde. All dies muss mit durchsichtiger Folie überklebt werden, damit nichts mehr verändert werden kann.

Abschnitt 4: Angaben zur ausstellenden Tierarztpraxis mit Ausstellungsdatum, sowie die Unterschrift des ausstellenden Tierarztes.

Nun folgen die Eintragung zur Tollwutimpfung, sofern diese verabreicht wurde. Wird das Tier nie mit ins Ausland genommen, kann auf die Impfung verzichtet werden. Sobald es aber Deutschland verlässt, ist diese Impfung zwingend vorgeschrieben. Deutschland hat den Status „tollwutfrei“ und möchte ihn auch behalten. Daher soll sichergestellt werden, dass kein Tier diese Krankheit nach einer Auslandsreise nach Deutschland einschleppt. Der Gesetzgeber ist deshalb diese Impfung betreffend sehr streng. Die Spritze muss bei Reiseantritt mindestens 21 Tage zurück liegen und schützt je nach Hersteller ein bis drei Jahre vor der Erkrankung. Wann und mit welchem Impfstoff die Injektion erfolgt ist und wie lange sie schützt, wird im Pass vermerkt, und auch hier muss eine Laminierung mit einem durchsichtigen Aufkleber vorgenommen werden. Natürlich dürfen rechts davon Unterschrift und Stempel des Tierarztes nicht fehlen. Unbedingt zu beachten ist, dass die Impfung gegen Tollwut nach dem Setzen des Mikrochips durchgeführt wurde. Nur so kann sichergestellt werden, dass genau dieses beschriebene Tier die betreffende Impfung erhalten hat.

Heimtierpass: Angaben zur ausstellenden Tierarztpraxis mit Ausstellungsdatum, sowie die Unterschrift des ausstellenden Tierarztes.
Heimtierpass: Angaben zur ausstellenden Tierarztpraxis mit Ausstellungsdatum,sowie die Unterschrift des ausstellenden Tierarztes. Foto: © Dr. Tina Hölscher, aktion tier

Je nachdem in welche Länder die Reise gehen soll, bedarf es jetzt unter Umständen noch weiterer Eintragungen weiter hinten im Pass zum Beispiel bezüglich Endoparasiten. Hier geht es vor allem um den Nachweis der Behandlung gegen den Bandwurm. So fordern England und Norwegen eine derartige Eintragung kurz vor der Einreise. Zu guter Letzt kommen die Eintragungen für die übrigen Impfungen. Die sind zwar zur Gesunderhaltung des Tieres wichtig und sollten lückenlos aufgeführt sein, spielen aber für einen reibungslosen Reiseverlauf keine Rolle.

Nur bei Hunden, die Deutschland definitiv nicht verlassen, kann auf die Tollwut Impfung verzichtet werden.
Nur bei Hunden, die Deutschland definitiv nicht verlassen, kann auf die Tollwut Impfung verzichtet werden. Foto: © Dr. Tina Hölscher, aktion tier

Eine gute Idee ist es, den Ausweis zum Schutz in eine passende Plastikhülle zu packen. Er ist ein offizielles Dokument, das ein Tier lebenslang begleitet. Er ist Impfausweis und Reisepass in einem und sollte daher im besten Fall viele Jahre überstehen. Sind alle Angaben im EU-Heimtierausweis korrekt und vollständig, steht einer unbeschwerten Reise für Mensch und Tier nichts im Wege. Schönen Urlaub!

Dr. med. vet. Tina Hölscher

Tierärztin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.