Reise und Urlaub

Straßentiere im Urlaubsland

In den meisten Urlaubsländern sind Straßenhunde und -katzen allgegenwärtig. Sie leben auf Campingplätzen, am Strand, in Parks oder mitten in der Stadt, wo sie durch den dicksten Verkehr laufen und im Müll nach Nahrung suchen.

Viele Einheimische mögen ihre Straßentiere. Foto: © Ursula Bauer

Viele Tierfreunde würden am liebsten alle einsammeln und mitnehmen. Doch die gut gemeinte Rettungsaktion kann schnell schiefgehen, wenn sie spontan und unüberlegt erfolgt. So lehnen zum Beispiel viele Fluggesellschaften den Transport von Hunden und Katzen ganz ab oder erlauben nur die Mitnahme von Tieren bis 8kg als Handgepäck in der Kabine.

Dieses magere Katzenbaby möchte man am liebsten mitnehmen. Foto: © Ursula Bauer

Vorsicht bei der Mitnahme

Auf jeden Fall müssen die oft sehr strengen gesetzlichen Aus- und Einreisebestimmungen beachtet werden. Innerhalb der EU sind ein im Urlaubsland ausgestellter EU-Heimtierpass, die Kennzeichnung mittels Microchip und eine gültige Tollwutimpfung Pflicht. Die Tollwutspritze muss beim Antritt der Rückreise mindestens 21 Tage zurückliegen, um wirksam und somit gültig zu sein. Wer also nur zwei Wochen Urlaub macht, kann diese Voraussetzung für einen legalen Transport gar nicht erfüllen. Hunde- und Katzenwelpen dürfen erst mit 12 Wochen geimpft werden. Plus den 21 Tagen Wirkzeit bedeutet dies, dass Welpen unter 15 Wochen nicht nach Deutschland importiert werden dürfen.

Ein absolutes Einreiseverbot gilt außerdem für diverse Hunderassen sowie deren Kreuzungen wie etwa American Staffordshire-Terrier, Bullterrier oder Pitbull.

Sonderregelungen für Drittländer

Möchte man eine Katze oder einen Hund aus einem sogenannten nicht gelisteten Drittland wie beispielsweise Ägypten, Türkei, Marokko oder Thailand mit nach Deutschland nehmen, wird es noch komplizierter. Neben den geschilderten Voraussetzungen muss hier auch noch ein Test auf TollwutAntikörper in einem zugelassenen EULabor durchgeführt werden. Das zu testende Blut darf frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung von einem autorisierten Tierarzt entnommen und an das Labor geschickt werden.

Vom Tag der Blutentnahme an muss weitere 3 Monate gewartet werden, bis das Tier nach Deutschland einreisen darf. Von der ersten Tollwutimpfung bis zum Reiseantritt vergehen also mindestens 4 Monate. Welpen sind in diesem Fall mindestens 7 Monate alt, da sie erst im Alter von 3 Monaten geimpft werden dürfen.

Konsequenzen

Wer die jeweiligen Einreisebestimmungen nicht einhält, bekommt Ärger. Illegal eingeführte Tiere werden vom Zoll beschlagnahmt und für drei Monate unter Quarantäne gestellt – ein Horror für die freiheitsgewohnten Straßentiere und ein teurer Spaß für den neuen Besitzer, der nicht nur Strafe zahlen muss, sondern außerdem die Kosten für die Unterbringung zu tragen hat.

Straßentieren vor Ort helfen

Bevor über die Adoption und Mitnahme eines Straßentieres nachgedacht wird, sollte man sich die Situation vor Ort genau ansehen. Zum Teil geht es den Hunden und Katzen gar nicht so schlecht. Sie leben zwar nicht im Haus, haben jedoch oft eine Futterstelle, die von Anwohnern betreut wird. Wer helfen möchte, kann dort am besten Dosenfutter deponieren, welches dann von den lokalen Tierfreunden nach und nach verfüttert wird.

Wem ein ganz bestimmtes Tier am Herzen liegt, kann auch Einheimische bitten, die Betreuung gegen einen monatlichen Geldbetrag zu übernehmen. Diese Regelung kann mit der regelmäßigen Übermittlung von Fotos des Tieres zur Kontrolle verknüpft werden.

Tierarztbesuch spendieren

In vielen Ländern werden keine Tiermedikamente und Veterinärbedarfsmittel hergestellt. Alles muss importiert werden, was die Kosten für einen Tierarztbesuch natürlich extrem in die Höhe treibt und für die Einheimischen meist unerschwinglich macht. Es spricht also nichts dagegen, einem verletzten oder kranken Tier eine tierärztliche Behandlung zu spendieren. Dazu zählen natürlich auch Kastrationen, um die unkontrollierte Vermehrung zu verhindern.

Eine Futterspende und Wasser an Ort und Stelle helfen unmittelbar.
Eine Futterspende und Wasser an Ort und Stelle helfen unmittelbar. Foto: © Peter Göttler

Tierschutz vor Ort unterstützen

Man kann sich auch überlegen, einen lokalen Tierschutzverein finanziell zu unterstützen, wenn dessen Arbeit überzeugt. Ein heillos überfülltes Tierheim mit katastrophalen hygienischen Verhältnissen erweckt zwar Mitleid, bietet jedoch keine nachhaltigen Lösungen, sondern schafft eher neue Probleme. Hier Geld zu spenden, bedeutet Wasser in ein Fass ohne Boden zu gießen.

Auf dem richtigen, da nachhaltigenWeg sind dagegen Vereine, die Kastrationsprogramme durchführen, Futterstellen betreuen und die Bevölkerung aufklären.

Achten Sie auf Tierschutz in der Unterkunft

Als „Kunde“ im Urlaubsland sollte man sich auch klar für den Tierschutz positionieren und Hotels, Campingplätze oder Ferienanlagen wählen, in denen Katzen und Hunde kastriert sind und gefüttert werden. Informationen dazu holt man sich am besten schon vor der Buchung, damit einem nicht angesichts großen Tierleids die Urlaubslaune vergeht.

Straßenkatzen schlafen vor einem Hoteleingang. Als „Kunde“ im Urlaubsland sollten man Hotels, Campingplätze und Ferienanlagen wählen, in denen Katzen und Hunde kastriert sind und gefüttert werden. Foto: © Ursula Bauer

Video - Straßentiere im Urlaubsland

Ursula Bauer

Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.