Bei der afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Schon beim Verdachtsfall muss die Veterinärbehörde informiert werden. Sie ist es dann auch, die alle weiteren Maßnahmen einleitet. Es werden Sperrbezirke eingerichtet und Transporte verboten. Das ist deshalb wichtig, weil die Symptome einer Schweinepest-Erkrankung nicht eindeutig sind. Die Tiere wirken lediglich matt und haben Fieber. Doch das Virus ist hochinfektiös. Deshalb müssen schnell und effizient die richtigen Vorsichtsmaßnahmen in die Wege geleitet werden, um einer Ausbreitung entgegen zu wirken.
2007 hatte das Virus erstmalig die Ostgrenze der EU erreicht. Seitdem ist es immer näher an Deutschland herangerückt. Der Erreger verbreitet sich entweder direkt von Tier zu Tier über Blut, Speichel und Sperma oder über Produkte, die aus der Vermarktung von Schweinefleisch hervorgehen, also im weitesten Sinne Fleisch- und Wurstwaren. Doch leider ist zudem auch eine indirekte Übertragung durch Schuhe, Jagdausrüstung oder Transportfahrzeuge möglich. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Er erkrankt nicht. Problematisch ist die Ausbreitung trotzdem, vor allem aus wirtschaftlicher Sicht. Schweinefleischproduzenten können ihr Fleisch nicht mehr exportieren. Schweinemastbetriebe müssen unter Umständen ihre gesunden Tiere töten und das Fleisch vernichten lassen, wenn das Virus zu nah an ihre Ställe heranrückt.
Wir Tierschützer könnten nun natürlich sagen: „Prima, je mehr Schweinemäster Pleite gehen, desto besser!“. Doch es trifft eben nicht nur die konventionellen Mastbetriebe, sondern genauso Biohöfe oder Halter seltener Schweinerassen. Und wenn Schweine tausendfach geboren werden, nur um sie nach kurzer Lebensdauer zu schlachten und zu entsorgen, ist das sinnlos und grausam. Deshalb bleibt zu hoffen, dass es gelingt, neben Corona auch der Schweinpest Einhalt zu gebieten.