Entsprechend geschockt waren unsere Mitarbeiter, als die Anweisung kam, die Hunde wieder herauszugeben. Wir hatten das Amt im Vorfeld in einem Fax sehr deutlich darauf hingewiesen, dass wir die Vorgehensweise für rechtswidrig halten. Ungeachtet dessen hat die am Montag im Tierheim anwesende Vertreterin des Veterinäramtes Teltow Fläming die Spitze an den angeblichen Lebensgefährten der angeblichen Besitzerin übergeben, mit der Anweisung, diese zurück nach Polen zu bringen. Ob der Mann dieser Aufforderung gefolgt ist, wurde nicht kontrolliert. Vielleicht hat er die ungeimpften, kranken Vierbeiner inzwischen in Deutschland verkauft.
Das Vorgehen des Veterinäramtes ist unserer Meinung nach wie eine Einladung an alle kriminellen Hundehändler. Denn selbst wenn diese bei einem Transport erwischt werden, drohen ihnen zumindest im Landkreis Teltow-Fläming keine rechtlichen Konsequenzen. Man zahlt für die Unterbringung und Versorgung der Hunde ein im Vergleich zum Wert der Tiere geringes Entgeld und zieht mitsamt der Ware seiner Wege. Diese wurde in unserem Fall mit behördlicher Unterstützung auch noch legalisiert. Denn das Veterinäramt Teltow Fläming hatte angeordnet, alle Spitze vor der Rückgabe zu chippen und mit einem EU-Heimtierpass auszustatten.
Wir fragen uns, warum die Tiere überhaupt eingezogen wurden. Begründet hatte das Amt die Wegnahme mit Verstößen gegen tierschutz- und seuchenrechtliche Vorgaben. An diesen Gründen hatte sich bis zur angeordneten Herausgabe jedoch nichts geändert. Die Hunde hatten immer noch keinen wirksamen Tollwutschutz und waren immer noch krank. Sie litten an Giardien, einem Darmparasit, der schlimmen Durchfall verursacht, und an Bindehautentzündung. Am Tag der Herausgabe ging es zwei der Spitzwelpen besonders schlecht. Unsere Tierärztin machte die anwesende Veterinärin bei einer Begutachtung der Tiere auf diesen Umstand aufmerksam - ohne Erfolg.
Werden Hunde ohne wirksamen Impfschutz gegen Tollwut nach Deutschland eingeführt und aufgegriffen, gibt es zwei Möglichkeiten, wie die Behörden reagieren können. Entweder werden die Tiere eingeschläfert, was zum Glück äußerst selten verfügt wird. Oder es wird eine Quarantäne angeordnet, bis die Vierbeiner geimpft und der Schutz nach mindestens 21 Tagen wirksam ist. Hunde, die vom Zoll an der Grenze bei der versuchten illegalen Einreise entdeckt werden, können zurückgeschickt werden. Sind sie erst einmal im Land, ist dies jedoch keine Option mehr.
Der Verein der Tierfreunde Schützende Hand e.V. prüft nun, welche rechtlichen Schritte gegen das Veterinäramt unternommen werden können. Eine weitere Zusammenarbeit mit dem Amt Teltow Fläming halten wir indes für unmöglich. Schließlich möchten wir keine Erfüllungsgehilfen sein, die das Veterinäramt dabei unterstützen, unseres Erachtens rechtswidrige Zustände zu legalisieren.